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Unsere Lieferanten

 

Unsere Lieferanten tragen mehrere Bio Gütesiegel und werden regelmässig über Qualität (Import,eigene Herstellung) überprüft. 

 

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Rückverfolgbarkeit:

Man unterscheidet bei der Rückverfolgbarkeit (englisch: Traceability) zwischen:

- Downstream Tracing (abwärtsgerichtete Rückverfolgung vom Erzeuger zum Verbraucher) und
- Upstream Tracing (aufwärtsgerichtete Rückverfolgung vom Verbraucher zum Erzeuger).


Unser präzises Losnummernsystem sorgt für höchste Transparenz und Sicherheit. Jede Rohwarenlieferung erhält sofort von uns oder von unseren Herstellern eine Losnummer (Chargennummer). Die Losnummer begleitet die Rohware durch alle Herstellungsphasen bis hin zur Abfüllung des fertigen Produkts. Diese Nummer wird gemäß der Los Kennzeichnungsverordnung auf das Etikett gedruckt, so dass wir die Herkunft des Endproduktes über alle Herstellungsphasen aufwärtsgerichtet (d.h vom Verbraucher bis direkt zum Bauer hin) und abwärtsgerichtet (d.h. vom Bauern bis zum Verbraucher) zurückverfolgen können.

 

Alle Produkte, die mit diesem Garantiesiegel gekennzeichnet sind, sind nach den Kriterien der Vegan Society (deutsch: „Vegane Gesellschaft“) in Großbritannien zertifiziert. Die Vegan Society wurde am 1. November 1944 von Donald Watson in Großbritannien als erste Gesellschaft ihrer Art gegründet. Unter Veganismus versteht man eine Philosophie und Lebensweise, die versucht, soweit wie praktisch durchführbar, alle Formen der Ausbeutung und Grausamkeit an leidensfähigen Tieren zu vermeiden. Beim Arganöl bedeutet dieses Siegel unter anderem, dass die Verwendung von Argannüssen, die von den Ziegen ausgeschieden oder ausgespuckt worden sind, ausgeschlossen ist.

 

Das Argan-Speiseöl wurde nach der Novel-Food-Verordnung geprüft und zugelassen und darf von unserem Betrieb in allen Ländern der EU vermarktet werden.

Zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unterliegen neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten, kurz Novel Food genannt, einer einheitlichen Sicherheitsprüfung, bevor sie in der europäischen Union in Verkehr gebracht werden dürfen. Argan-Speiseöl ist ein sogenanntes Novel Food und unterliegt somit der Genehmigungspflicht. Der Antrag auf Genehmigung ist bei einer zuständigen nationalen Behörde zu stellen. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit dafür zuständig. Nach Erteilung der Genehmigung hat der Antragsteller die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz der Europäischen Kommission in Brüssel verbindlich über das Inverkehrbringen des Arganöls zu unterrichten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch die Beteiligung an dem dualen System des grünen Punktes für das Recycling von Verkaufsverpackungen leisten wir weit mehr als nur die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung. Wir leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Schonung von Ressourcen. Recycling ist in der Tat ein wichtiger Faktor zur Reduzierung von Treibhausgasen und trägt damit entscheidend zum Klimaschutz bei.

 

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